Es gibt zwei sehr interessante Beschlüsse über die Unmöglichkeit, den Begriff „ESPETEC“ als Marke einzutragen.

Der erste davon ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs (Zivilkammer) Nr. 1077/1993 vom 12. November, das besagt, dass eine unter diesem Namen eingetragene Marke nicht gültig ist, weil:

dieses katalanische Wort generischen Charakter hat, da es in einer seiner Bedeutungen „Botifarra, die nicht gekocht, sondern getrocknet und dann gegessen wird“ bezeichnet, ebenso wie „espetegall“ die Bezeichnung für „Botifarra aus gutem, rohem, trockenem Fleisch, mit engem und dünnem Darm in Form eines Griffs“ ist (Diccionari Català-Valencià-Balear von Francesc de B. Moll).

Und es heißt weiter:

„espetec“ sich auf eine Art von Fleischerzeugnissen bezieht, die aus Schweinefleisch, gemischt oder nicht mit anderen, hergestellt werden, dessen Merkmal wäre, dass es vor dem Verzehr getrocknet wird, woraus folgt, dass die Kammer die zitierte Satzungsbestimmung korrekt angewendet hat, denn „espetec“ ist kein origineller Name zur Bezeichnung der Produkte des Beschwerdeführers, sondern bezieht sich auf eine allgemeine Art von „Botifarra“ und identifiziert diese allein mit diesem Charakter, da es zumindest in einigen katalanischen Regionen mit direktem Bezug auf das bereits beschriebene Produkt verwendet wurde, so dass, wenn es als Marke für das vom Beschwerdeführer vermarktete Produkt zugelassen würde, dieser ausschließlich eine allgemeine Bezeichnung verwenden würde, was zu einem hohen Maß an Verwechslung auf dem Markt führen und andere Hersteller daran hindern würde, ihre Produkte mit einem allgemeinen Begriff zu identifizieren,

Dieses Urteil wird später in einem aktuellen Beschluss aus dem Jahr 2010 des EUIPO (BESCHLUSS der Zweiten Beschwerdekammer vom 12. November 2010) zitiert, in dem die Eintragung der Marke ESPETEC aus mehreren Gründen abgelehnt wird, wobei der erste Grund ist:

Die beantragte Marke besteht aus dem Wort ESPETEC, dessen Bedeutung in katalanischer Sprache „Fuet“ ist, d.h. „eine schmale und lange Wurst, ähnlich einer Salami, typisch für Katalonien“. Diese Bedeutung wird auch durch die Definition bestätigt, die im katalanisch-valencianisch-balearischen Wörterbuch des Institut d’Estudis Catalans“ (http://dcvb.iecat.net/) erscheint, wonach „espetec“ eine Wurstsorte ist, die nicht gekocht, sondern zum Verzehr getrocknet wird. Es handelt sich daher um einen Begriff, der eindeutig die beantragte Produktart „Rohwurst und Schweinefleisch“ beschreibt und dessen Bedeutung für Personen, die die katalanische Sprache verstehen, leicht verständlich ist, insbesondere in jenen Gebieten Spaniens, in denen diese Sprache allgemein verwendet oder verstanden wird, wie in Katalonien, auf den Balearen und in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Kurz gesagt, „espetec“ ist eine typisch katalanische Wurst („botifarra“ auf Katalanisch oder „butifarra“ auf Spanisch), wie bereits der spanische Oberste Gerichtshof in seinem Urteil Nr. 1077/1993 vom 12. November feststellte, mit dem die Nichtigkeit der spanischen Marke Nr. 977402 „Espetec“ bestätigt wurde, und wie es auch zusätzlich durch die Tatsache bestätigt wird, dass es als solches Produkt in der Liste der traditionellen Metzgereiprodukte (Fleischerei-Wurstwaren) enthalten ist, die durch die entsprechende Gesetzgebung der Generalitat de Catalunya geregelt sind (siehe hierzu die Verordnung ARP/304/2005 vom 1. Juli, mit der die typischen traditionellen Produkte festgelegt werden, die von Metzgereien in Katalonien hergestellt werden dürfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Generalitat de Catalunya, DOGC Nr. 442, vom 11. Juli 2005)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir dieses Wort nicht als Marke registrieren können, da es gegen die absoluten Verbote verstößt, ein beschreibender Begriff zu sein und das Erfordernis der Unterscheidungskraft nicht erfüllt.

Published On: 18 de Oktober de 2021
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Categories: Allgemein
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