Der beste Schutz für Ihre Marke oder Ihren Handelsnamen ist die Eintragung bei einer offiziellen Behörde, sei es beim OEPM, beim EUIPO oder auf internationaler Ebene.
Die Eintragung einer Marke ist ein Verwaltungsverfahren, das man selbst durchführen kann. Wir empfehlen jedoch stets die Beratung durch einen Markenspezialisten, der Sie über die Erfolgsaussichten der Eintragung Ihrer Marke informiert und das Verfahren direkt durchführt, ohne dass Sie selbst Zeit (und möglicherweise Geld) mit einem fehlerhaften Eintragungsantrag verschwenden.
Die Eintragung einer Marke oder eines Handelsnamens ist kein einfaches Verfahren, auch wenn es jeder durchführen kann. Dabei müssen wir mehrere Faktoren berücksichtigen:
- Wissen, ob ich eine Marke oder einen Handelsnamen eintragen möchte.
- Welche Art von Marke oder Handelsnamen wir eintragen möchten (wir empfehlen, den Beitrag *** zu konsultieren).
- Für welche Waren oder Dienstleistungen wir unsere Marke verwenden möchten.
- Ob identische Marken bereits eingetragen sind und in Spanien Wirkung entfalten.
- Ob ähnliche Marken bereits eingetragen sind, die in Spanien Wirkung entfalten und beim Publikum Verwechslungsgefahr hervorrufen können.
Diese fünf Schritte müssen wir mit äußerster Sorgfalt durchführen. Der erste Schritt – zu wissen, ob ich eine Marke oder einen Handelsnamen eintragen möchte – setzt voraus, dass wir wissen, dass die Marke zur Unterscheidung der von einem Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen dient und der Handelsname zur Unterscheidung von Unternehmen.
Der zweite Schritt wirft mehrere Fragen auf: Was ist, wenn ich eine Marke mit Farben eintragen möchte? Was ist, wenn ich nur einen Namen eintragen möchte? Kann ich einen Slogan eintragen? Was ist, wenn ich ein Hologramm eintragen möchte? Was ist, wenn ich etwas in 3D eintragen möchte? Was ist, wenn ich Wörter eintragen möchte, die nur die Dienstleistung beschreiben?
Die dritte Frage – die Waren oder Dienstleistungen, für die ich meine Marke oder meinen Handelsnamen verwenden werde – erfordert Kenntnisse der Nizza-Klassifikation, die unter diesem Link https://consultas2.oepm.es/clinmar/inicio.action zugänglich ist.
Das Vorhandensein identischer Marken oder Handelsnamen verpflichtet uns, die Datenbanken der nationalen, europäischen oder internationalen Behörden zu konsultieren, um dies zu überprüfen.
Und der letzte Schritt bezüglich des Vorhandenseins ähnlicher Marken ist noch komplizierter und erfordert mehr Zeit, da wir die Datenbanken und jeden einzelnen Bestandteil unserer Marke analysieren müssen, um festzustellen, ob ein Risiko mit anderen bereits eingetragenen Marken besteht.
Zusammenfassend: Lassen Sie sich vor der Einreichung eines Eintragungsantrags von einem Fachmann beraten – möglicherweise sparen Sie dadurch Zeit und Geld.




