Diese Initiative, die im Januar 2021 begann, wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, die ihre Verwaltung dem EUIPO übertrug, um Unternehmen den Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte auf nationaler, regionaler oder europäischer Ebene zu erleichtern.
Der KMU-Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in einem der siebenundzwanzig Mitgliedstaaten der EU, wobei als KMU jede Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform gilt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Insbesondere gelten als Unternehmen Einheiten, die eine handwerkliche oder andere Tätigkeit als Einzelperson oder im Familienverbund ausüben, Personengesellschaften und Vereinigungen, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung umfasst die Erstattung von bis zu 50 % der Grundanmeldegebühren für Marken, Designs oder Muster und einen Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Unternehmen. Sie werden nach dem Prioritätsprinzip erteilt.
Das EUIPO hat auf seiner Website das Verfahren zur Antragstellung veröffentlicht und stellt folgende Fragen, um einfach zu prüfen, ob Sie Zugang zu dieser Förderung haben:
| Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union? |
| Haben Sie die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gelesen, bevor Sie das Antragsformular ausfüllen? |
| Kennen Sie die Bankverbindung Ihres Unternehmens und verfügen Sie über einen Kontoauszug (Beispiel) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber; IBAN-Nummer (Beispiele) und BIC/SWIFT-Code? |
| Verfügen Sie über die Umsatzsteuer-Bescheinigung oder die Bescheinigung der nationalen Registrierungsnummer Ihres Unternehmens? |
| Wissen Sie, welche Dienstleistung oder Dienstleistungen Sie beantragen werden (Dienstleistung 1, Dienstleistung 2 oder beide), wie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben? |
| Verstehen Sie, dass Sie diese Dienstleistungen nicht beantragen können, wenn Sie bereits nationale oder EU-Förderung für dieselben oder Teile dieser Dienstleistungen erhalten haben? |
Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine vom EUIPO unterzeichnete Förderbescheid, der nach Zustellung eine Frist von 30 Tagen eröffnet, um die Marke bei einem nationalen oder europäischen Amt anzumelden und zu bezahlen.
Sobald die beantragte Dienstleistung oder Dienstleistungen bezahlt wurden, muss der Erstattungsantrag über den in der Förderbescheid verfügbaren Link eingereicht werden. Die Zahlungen erfolgen innerhalb eines Monats nach Genehmigung der eingereichten Informationen und Unterlagen.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie die Anforderungen erfüllen oder nicht, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie in allem, was möglich ist.
Die letzte Frist zur Beantragung dieser Förderungen endet am 31. Oktober – verpassen Sie nicht die Gelegenheit!




